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VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Münster, 01.03.1989 - 6 K 288/88
Vergnügungsteuer; Steuerpflicht eines Darts-Spiels?
Auszug aus VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00
Der Auffassung, Darts-Geräte seien deswegen nicht vergnügungssteuerpflichtig, weil das Vergnügen nur von der sportlichen Betätigung, nicht jedoch von technischen Abläufen im "Apparat" abhänge, kann nicht gefolgt werden, weil in § 3 Abs. 3 KAG nicht der Begriff des "Apparats" benutzt wird, an den diese Auslegung anknüpft (VG Münster., U. v. 1.3.1989 - 6 K 288/88 - VG Freiburg, U.v. 22.10.1991 - 7 K 253/91 - VG Saarlouis, U.v. 15.11.1991 - 11 K 308/91 -). - BFH, 06.12.2000 - II R 36/98
Verfassungsmäßigkeit der Hamburger Spielgerätesteuer
Auszug aus VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00
Abzustellen sei auf einen im Hinblick auf Betriebsgröße, Anzahl und Art der aufgestellten Kostenstruktur und Besucherfrequenz durchschnittlichen Betrieb (Urteil vom 06.12.2000 - II R 86/98 - HFR 2001, 608). - VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 2 S 1771/96
Beschränkung der Vergnügungssteuerpflichtigkeit auf bestimmte Spielgeräte - …
Auszug aus VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00
Nach der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 16.01.1997 - 2 S 1771/96 - juris) darf auf Billardtische eine Vergnügungssteuer auch dann erhoben werden, wenn an ihnen ganz überwiegend Billardsportler - und sei es auf höchstem Niveau - Billard spielen. - OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 115/92
Billard; Spielgerät; Geschicklichkeitsgerät
Auszug aus VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des OVG Schleswig (Urteil vom 14.05.1993 - 2 L 115/92 - unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Urteil vom 20.01.1969, in DVBL 1969, Seite 910, 911), das in seiner Entscheidung auch auf die Entstehungsgeschichte von § 3 Abs. 3 KAG hingewiesen hat, wonach das Verbot der Erhebung von Vergnügungssteuern gelockert wurde, damit die Gemeinden das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten einer örtlichen Aufwandssteuer unterwerfen können.
- OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Satzung; Wirksamkeit; …
Der Umstand allein, dass das Vergnügen maßgeblich von der sportlichen Betätigung selbst bestimmt wird, rechtfertigt noch keine andere Beurteilung (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 16. November 1976 - Vf.12-VII 74 - BayVBl. 1977, 46; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1997 - 2 S 1771/96 - zitiert nach Juris; ferner Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 4 A 417/00 -zitiert nach Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 4 L 16/20
Vergnügungssteuer für den Betrieb von Bowlingbahnen
Es ist - soweit ersichtlich - unstreitig, dass auch für Geräte und Handlungen, die der sportlichen Betätigung dienen (können), Vergnügungssteuer erhoben werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1969 - VII B 148.67 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 13; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 14. Mai 1993 - 2 L 115/92 -, juris, Rn. 25; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 16. Januar 1997 - 2 S 1771/96 -, juris, Rn. 31; OVG Thüringen…, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 247/04 -, juris, Rn. 82; VG Göttingen…, Urteil vom 25. September 1997 - 3 A 3664/95 -, ZKF 1998, S. 38 ; VG Schleswig, Urteil vom 9. Juni 2004 - 4 A 417/00 -, juris, Rn. 15).