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   VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00   

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https://dejure.org/2004,30378
VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00 (https://dejure.org/2004,30378)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.06.2004 - 4 A 417/00 (https://dejure.org/2004,30378)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 4 A 417/00 (https://dejure.org/2004,30378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kizina.de

    Vergnügungssteuersatzung der Stadt Flensburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Münster, 01.03.1989 - 6 K 288/88

    Vergnügungsteuer; Steuerpflicht eines Darts-Spiels?

    Auszug aus VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00
    Der Auffassung, Darts-Geräte seien deswegen nicht vergnügungssteuerpflichtig, weil das Vergnügen nur von der sportlichen Betätigung, nicht jedoch von technischen Abläufen im "Apparat" abhänge, kann nicht gefolgt werden, weil in § 3 Abs. 3 KAG nicht der Begriff des "Apparats" benutzt wird, an den diese Auslegung anknüpft (VG Münster., U. v. 1.3.1989 - 6 K 288/88 - VG Freiburg, U.v. 22.10.1991 - 7 K 253/91 - VG Saarlouis, U.v. 15.11.1991 - 11 K 308/91 -).
  • BFH, 06.12.2000 - II R 36/98

    Verfassungsmäßigkeit der Hamburger Spielgerätesteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00
    Abzustellen sei auf einen im Hinblick auf Betriebsgröße, Anzahl und Art der aufgestellten Kostenstruktur und Besucherfrequenz durchschnittlichen Betrieb (Urteil vom 06.12.2000 - II R 86/98 - HFR 2001, 608).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 2 S 1771/96

    Beschränkung der Vergnügungssteuerpflichtigkeit auf bestimmte Spielgeräte -

    Auszug aus VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00
    Nach der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 16.01.1997 - 2 S 1771/96 - juris) darf auf Billardtische eine Vergnügungssteuer auch dann erhoben werden, wenn an ihnen ganz überwiegend Billardsportler - und sei es auf höchstem Niveau - Billard spielen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 115/92

    Billard; Spielgerät; Geschicklichkeitsgerät

    Auszug aus VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des OVG Schleswig (Urteil vom 14.05.1993 - 2 L 115/92 - unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Urteil vom 20.01.1969, in DVBL 1969, Seite 910, 911), das in seiner Entscheidung auch auf die Entstehungsgeschichte von § 3 Abs. 3 KAG hingewiesen hat, wonach das Verbot der Erhebung von Vergnügungssteuern gelockert wurde, damit die Gemeinden das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten einer örtlichen Aufwandssteuer unterwerfen können.
  • OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Satzung; Wirksamkeit;

    Der Umstand allein, dass das Vergnügen maßgeblich von der sportlichen Betätigung selbst bestimmt wird, rechtfertigt noch keine andere Beurteilung (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 16. November 1976 - Vf.12-VII 74 - BayVBl. 1977, 46; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1997 - 2 S 1771/96 - zitiert nach Juris; ferner Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 4 A 417/00 -zitiert nach Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 4 L 16/20

    Vergnügungssteuer für den Betrieb von Bowlingbahnen

    Es ist - soweit ersichtlich - unstreitig, dass auch für Geräte und Handlungen, die der sportlichen Betätigung dienen (können), Vergnügungssteuer erhoben werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1969 - VII B 148.67 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 13; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. Mai 1993 - 2 L 115/92 -, juris, Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1997 - 2 S 1771/96 -, juris, Rn. 31; OVG Thüringen, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 247/04 -, juris, Rn. 82; VG Göttingen, Urteil vom 25. September 1997 - 3 A 3664/95 -, ZKF 1998, S. 38 ; VG Schleswig, Urteil vom 9. Juni 2004 - 4 A 417/00 -, juris, Rn. 15).
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